Das Fach Latein
Der Umgang mit der lateinischen Sprache übt grundlegende Lerntechniken ein und erzieht zu genauem Lesen und Schreiben. Von Anfang an wird klar: Aufmerksamkeit im Unterricht und regelmäßiges Training führen zum Erfolg.
Der Unterricht ist abwechslungsreich und kindgerecht; neben der Sprache widmen wir uns z.B. dem Alltagsleben der Römer, der antiken Sagenwelt oder archäologischen Funden in Bayern.
Latein ermöglicht die Begegnung mit der antiken Sprache und Kultur; die andersartige Welt der Römer finden Zehnjährige oft besonders interessant.
In diesem Alter wollen Kinder geistig herausgefordert werden und Problemlösungen diskutieren: Der Lateinunterricht gibt Denkanstöße.
Da wir Sprachstrukturen genau untersuchen, beschäftigen wir uns mit der Ausdrucksweise und der Grammatik unserer eigenen Muttersprache. Das kommt dem Deutschunterricht zugute und entlastet ihn.
Lateinkenntnisse erleichtern das Lernen vieler anderer Sprachen. Dies gilt auch für Englisch, das bereits im 2. Jahr einsetzt.
Lernpsychologisch ist ein früher Beginn mit Latein empfehlenswerter als mit dem Einsetzen der Pubertät.

Definition: Nachweis der Fähigkeit, lateinische Originaltexte im Schwierigkeitsgrad einer inhaltlich anspruchsvolleren Cicerostelle nach Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen.
Nachweis: Im Pflichtunterricht mindestens Note „ausreichend" im Jahreszeugnis der 10. Jahrgangsstufe.
Es gibt Sonderregelungen für den Erwerb des Latinums durch den Besuch des regulären Unterrichts in der Qualifikationsphase (falls das Latinum bis dahin nicht erworben worden ist – Auskunft beim Fachleiter Latein).
Sonderfälle:
Erwerb des Latinums durch eine Feststellungsprüfung am Ende der 9. Klasse:
Zugelassen sind nur Schüler, die
- in der 10. Jahrgangsstufe wegen Schulbesuchs im Ausland beurlaubt sind und daher kein Jahreszeugnis erhalten (sofern sie nicht beabsichtigen, Latein nach ihrer Rückkehr weiter zu belegen2), oder
- das Gymnasium nach der 9. Jahrgangsstufe verlassen.
Nicht zugelassen werden Schüler, die
- in der 9. Jahrgangsstufe im Jahreszeugnis eine schlechtere Note als „ausreichend" erzielen, oder
- nur in der ersten Hälfte der 10. Jahrgangsstufe beurlaubt sind.
Durchführung der Feststellungsprüfung (Termin: Ende des Schuljahres)
I) Schriftliche Prüfung (90 Minuten): Übersetzung eines lateinischen Originaltextes (ca. 110 Wörter) im Schwierigkeitsgrad einer anspruchsvolleren Cicerostelle – mit Hilfe eines zugelassenen Wörterbuchs3, kein Zusatzteil.
II) Mündliche Prüfung (20 Minuten): Stoff der 9. Jahrgangsstufe sowie Grundkenntnisse. Grundlage ist ein lateinischer Text (ca. 50 Wörter) im genannten Schwierigkeitsgrad. Vorbereitungszeit: 30 Minuten.
Gewichtung: Teil I und Teil II werden im Verhältnis 2 : 1 gewichtet.
Bestehen der Prüfung: Die Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens „ausreichend" lautet und beide Teile jeweils mindestens mit „mangelhaft" bewertet wurden.
WICHTIG: Auf Antrag zählt die in der 9. Jahrgangsstufe erzielte Gesamtnote der kleinen Leistungsnachweise in Latein, gerundet zur Ganzzahl, als mündlicher Teil der Feststellungsprüfung.
Eine Wiederholung der Feststellungsprüfung ist nur einmal möglich, und zwar nach einer Frist von mindestens einem halben Jahr. Schüler, die wegen einer schlechteren Note als „ausreichend" im Jahreszeugnis der 9. Jahrgangsstufe von der Teilnahme ausgeschlossen wurden, können nach einer Frist von mindestens einem halben Jahr erneut an der Feststellungsprüfung teilnehmen.4
1 Gekürzt nach dem Bayerischen Ministerialblatt vom 17. August 2022, Bekanntmachung zum „Erwerb von Latein bzw. Griechischkenntnissen – Gesamtüberblick G9“ vom 28. Juli 2022. (https://www.verkuendungbayern.de/baymbl/2022-474/). Irrtümer in dieser Zusammenfassung sind nicht ausgeschlossen.
2Den Termin für Feststellungsprüfung, die damit vor dem Auslandsaufenthalt stattfindet, legt der Schulleiter fest.
4Der Ersatz der mündlichen Prüfung ist in diesem Fall und im Fall der Wiederholung der Prüfung nicht möglich.