Schulbesuch im Ausland
Im neunjährigen Gymnasium ist für einen Auslandsaufenthalt i. d. R. die 11. Jahrgangsstufe vorgesehen. Für Schülerinnen und Schüler, welche die gebotene persönliche Reife besitzen, vermittelt ein Auslandsaufenthalt nicht nur Schlüsselerlebnisse, sondern auch Schlüsselerfahrungen. Daher unterstützt das Wittelsbacher-Gymnasium – gerade auch als Sprachliches Gymnasium – Schülerinnen und Schüler, die einige Wochen, Monate oder ein ganzes Jahr an einer ausländischen Schule verbringen wollen. Die Erfahrungen mit Schulbesuchen im Ausland sind insgesamt äußerst positiv. Bevorzugte Länder sind neben Großbritannien und den USA auch Frankreich sowie Kanada und Australien. Für die Schüler des Humanistischen Gymnasiums vermittelt Herr Sonders altsprachliche Schulen z. B. in Griechenland oder Italien. Um den Eintritt in die Qualifikationsphase in Jahrgangsstufe 12 möglichst reibungslos zu bewältigen, empfehlen wir, einen Auslandsaufenthalt im 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 11 vorzusehen. Nach der Rückkehr können dann im 2. Halbjahr noch die Leistungsnachweise erbracht werden, die im günstigen Fall ein Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 ermöglichen, im ungünstigen Fall rechtzeitig zeigen, dass für den erfolgreichen weiteren Schulbesuch eine Wiederholung der 11. Jahrgangsstufe notwendig ist.
Schülerinnen und Schüler, die ein ganzes Schuljahr im Ausland verbringen, können auf Antrag auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe vorrücken (§ 35 GSO). Dies ist jedoch nur leistungsfähigen und leistungswilligen Schülerinnen und Schülern zu empfehlen. Für die Probezeit in Jahrgangsstufe 12 gilt, dass dann die Bedingungen gem. § 6 Abs. 5 GSO erfüllt werden müssen, um das Bestehen der Probezeit bestätigt zu bekommen („Die in den Ausbildungsabschnitt 12/1 fallende Probezeit gilt als bestanden, wenn die Schülerin oder der Schüler in den (…) belegungspflichtigen Kursen höchstens dreimal, darunter in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie der verpflichtend zu belegenden fortgeführten Fremdsprache 1 höchstens einmal, weniger als 5 Punkte – in keinem Fall jedoch weniger als 1 Punkt – als Halbjahresleistung erzielt hat. Die Leistungen im Fach Sport bleiben dabei unberücksichtigt, wenn es nicht als Leistungsfach belegt wird. Eine Verlängerung der Probezeit ist nicht zulässig; bei nicht bestandener Probezeit wird die Schülerin oder der Schüler in die Jahrgangsstufe 11 zurückverwiesen.“).
Des Weiteren besteht noch die Möglichkeit, die 11. Klasse regulär abzuschließen, dann ein Jahr an einer ausländischen Schule zu verbringen und dann mit der 12. Jahrgangsstufe wiederum am Wittelsbacher-Gymnasium fortzufahren.
Sollte ein Schulbesuch im Ausland geplant sein, so ist noch eine formelle Beurlaubung erforderlich, die möglichst bis zum 30. April d. J. beim Direktorat zu beantragen ist. Ebenso sind Anträge für evtl. benötigte Gutachten ausschließlich an das Direktorat, nicht an einzelne Lehrkräfte zu richten. Selbstverständlich ist mit der Schulleitung bereits beim Antrag auf Beurlaubung zu klären, ob hier ggf. ein Austauschpartner aufgenommen werden kann – wogegen grundsätzlich nichts einzuwenden ist, im Gegenteil.
Nach der Rückkehr aus dem Ausland sind eine Unterrichtsbesuchsbestätigung bzw. ein Zeugnis der ausländischen Schule vorzulegen, ebenso ein schriftlicher Erfahrungsbericht in der Fremdsprache.
Neben zahlreichen privaten Anbietern, die oft sehr teuer sind und deren Seriosität Sie genau prüfen sollten, vermittelt auch der Bayerische Jugendring (BJR) individuelle Schüleraustauschmaßnahmen (Programm „See the world“) sowie mit Teilstipendien das Deutsche Youth For Understanding Komitee e. V. (YFU) im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Des Weiteren bieten das Centre Français de Berlin und das Deutsch-Französische Jugendwerk für deutsche Gymnasiastinnen und Gymnasiasten und französische Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Jahrgangsstufen das auf Gegenseitigkeit beruhende Schüleraustauschprogramm Voltaire an.
Für den Fall, dass eine Schülerin/ein Schüler vor dem Auslandsjahr eine Latinum- bzw. Graecumprüfung absolvieren soll/möchte, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit der betreffenden Fachschaftsleitung Kontakt auf. Diese Prüfungen finden gegen Schuljahresende statt. Dies sollte bei der Planung eines Auslandsaufenthalts unbedingt berücksichtigt werden. Bei einem Auslandsaufenthalt in der 11. Jahrgangsstufe ist die Latinumsprüfung nicht mehr notwendig, das Latinum erwirbt man automatisch mit mindestens der Note „4“ im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10. Sollte Ihr Kind Griechisch als 3. Fremdsprache gewählt haben und es bestehen Planungen für einen Auslandsaufenthalt in Jahrgangsstufe 11, die dem Erhalt eines regulären Abschlusszeugnisses der 11. Klasse im Weg stehen (in der Regel dann, wenn der Aufenthalt länger als ein Halbjahr dauert), wird das Graecum nicht automatisch im Zeugnis der 11. Klasse erworben; Aus diesem Grund wird die Teilnahme an der Graecums-Prüfung am Ende der 10. Klasse dringend empfohlen.