Wittelsbacher Gymnasium München

Schulberatung: wer was wie wo wann

Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Schullaufbahn Ihrer Kinder, zu Wiederholen, freiwilligem Rücktritt, Vorrücken auf Probe, Nachprüfung, externen Prüfungen und Übertritt an andere Schularten

Beratungslehrerin

Christine Zenger

Beratung zu Fragen der Schullaufbahn sowie bei Lern- und Schulleistungsschwierigkeiten, auch bei anderen Problemen von Schülerinnen und Schülern

Termine nach Vereinbarung: Nachricht über Elternportal oder Email:christine.zenger@schule.bayern.de

Wichtige Termine für die Schullaufbahn

Diese Termine sind 2024/25 aus Sicht der Schulberatung wichtig:

14.02.2025 Ausgabe der Halbjahreszeugnisse
28.02.2025 Entscheidung über den freiwilligen Rücktritt – spätester Termin
01.03.2025 Anmeldung für die Externenprüfung zum Quali an der Mittelschule – spätester Termin
Anmeldung an den Fachoberschulen
Aufnahmeprüfung FOS Gestaltung
Einschreibung für die 5. Klassen am Gymnasium
Probeunterricht für die kommenden 5. Klassen
Juni 2025 Prüfungen zum Quali an den Mittelschulen
31.07.2025 Ausgabe der Jahreszeugnisse
07.08.2025 Anmeldung zur Nachprüfung oder der Besonderen Prüfung – spätester Termin

Die noch fehlenden Termine für das Schuljahr 2024/25 werden in Kürze hier eingestellt.

Infos für neue Fünftklässler

Wie der Übertritt gelingt

Erster Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen sind die Fachlehrer bzw. die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer. Außerdem helfen Ihnen die Beratungslehrerin und die Schulpsychologin gerne weiter. Rufen Sie im Sekretariat an, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Ältere Mitschüler helfen den Kindern als Tutoren oder ausgebildete Streitschlichter, in der neuen Umgebung zu Recht zu kommen und Anschluss zu finden.

Auch die Teilnahme am Wahlunterrichtsprogramm oder an der Offenen Ganztagsschule hilft den Kindern, in der Schulfamilie des Wittelsbacher-Gymnasiums heimisch zu werden.

Das Projekt Schüler helfen Schülern bietet halbjährlich Nachhilfe in Kleingruppen.

Rücktritt - Vorrücken auf Probe - Nachprüfung - Schulartwechsel

Möglichkeiten in der 5. bis 10. Jahrgangsstufe

Wiederholen einer Jahrgangsstufe

Falls am Schuljahresende in Vorrückungsfächern 2x die Note 5 oder 1x die Note 6 im Zeugnis auftaucht, kann der betreffende Schüler in der Regel nicht in die nächsthöhere Jahrgangsstufe vorrücken. Vorrückungsfächer sind alle Fächer ausgenommen Sport das Modul zur beruflichen Orientierung sowie, in den Jahrgangsstufen 5 und 6, Musik (§16 und §30 GSO).

Der Erfolg eines Wiederholungsjahres ist oftmals ungewiss. Positiv kann ein Wiederholungsjahr dann sein, wenn sich Lebensumstände positiv verändern sowie Arbeits- und Lernverhalten verbessert werden können. Außerdem ist die Wiederholung eines Schuljahres unbedingt pädagogisch zu begleiten, um erneute Misserfolge zu verhindern.

Laut §53(3) BayEUG darf eine Jahrgangstufe nicht zweimal, nicht in zwei aufeinanderfolgenden Jahren oder zweimal in Jahrgangsstufe 5-7 an derselben Schulart wiederholt werden.

Freiwilliger Rücktritt

Wer das Klassenziel zwar erreicht hat, Lücken wichtiger Themen des Vorjahres aber noch schließen muss, kann das Schuljahr freiwillig wiederholen. Ein notwendiger Wechsel an eine andere Schulart sollte damit aber nicht hinausgezögert werden. Ein Antrag auf Rücktritt während des Jahres ist bis zwei Wochen nach dem Ende des Halbjahres möglich (§ 37 GSO).

Vorrücken auf Probe

„Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9, die das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe erstmals nicht erreicht haben, können mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten auf Probe vorrücken, wenn nach dem Gesamtbild aller erzielten Leistungen erwartet werden kann, dass sie im nächsten Schuljahr das Ziel der Jahrgangsstufe erreichen.

Dies gilt für Schüler der Jahrgangsstufen 10 nur, wenn sie das Ziel der Jahrgangsstufe wegen Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern, darunter in Kernfächern keine schlechtere Note als einmal Note 5, nicht erreicht haben; bei Schülern der Jahrgangsstufe 10 kommt es darauf an, ob erwartet werden kann, dass sie das Ziel des Gymnasiums erreichen. Die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz.“ (§31 GSO)

Auf Antrag wird ein Vorrücken auf Probe denjenigen Schülerinnen und Schülern gestattet, die für einen Schulbesuch im Ausland beurlaubt sind.
Die Probezeit dauert bis zum 15. Dezember.

Nachprüfung

In den Jahrgangstufen 6 bis 9 können Schülerinnen und Schüler, die nicht ausreichende Noten in höchstens drei Fächern (davon in Kernfächern max. 2x Note 5 oder 1x Note 6) haben, am Ende der Sommerferien eine Nachprüfung in den Problemfächern ablegen.
Nicht zugelassen werden Schülerinnen und Schüler mit der Note 6 im Fach Deutsch oder Wiederholungsschüler der betreffenden Jahrgangsstufe.

In der Nachprüfung wird in Schulaufgabenlänge der Stoff des gesamten Schuljahres abgedeckt. Die Nachprüfung ist bestanden, wenn die in der Nachprüfung erzielten Noten zusammen mit den übrigen Noten für das Vorrücken ausreichen. In einem neuen Jahreszeugnis werden dann die jeweils besseren Noten aus Jahresfortgang oder Nachprüfung eingetragen. (GSO §33).

Der Antrag auf Zulassung zur Nachprüfung muss spätestens eine Woche nach Erhalt des Jahreszeugnisses beim Direktorat eingehen.

Eine intensive Vorbereitung auf die Nachprüfung am Ende der Sommerferien hilft betroffenen Schülerinnen und Schülern im besten Fall, Lücken in genau den Fächern zu schließen, in denen die Leistungen nicht ausreichend waren. Nachteile einer Anmeldung zur Nachprüfung sind der entstehende Leistungsdruck, die mangelnde Erholung in den Ferien, und die Unsicherheit, ob Lücken tatsächlich nachhaltig geschlossen werden können

Möglichkeiten die Schulart zu wechseln

Wechsel an die Realschule

In der Regel ist ein Wechsel an die Realschule nur zu Beginn eines neuen Schuljahres möglich. Ein Wechsel während des Schuljahres ist nur in der Jahrgangsstufe 5 und ansonsten in Ausnahmefällen möglich. Die Realschulen im Münchner Raum sind in der Regel übervoll und deshalb nur begrenzt aufnahmebereit.

In die nächsthöhere Klasse an einer Realschule kann vorrücken, wer das Jahr am Gymnasium bestanden hat. Schülerinnen und Schüler, die am Gymnasium das Jahrgangsziel nicht erreicht haben, aber in den Vorrückungsfächern der Realschule maximal 1x die Note 5 im Jahreszeugnis vorweisen können, rücken an der Realschule auf Probe vor.

Wegen des großen Andrangs auf die Realschulen empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme bereits nach dem Halbjahreszeugnis, sowie eine Voranmeldung.

Offizieller Anmeldetermin sind die drei Tage im Anschluss an den Erhalt des Jahreszeugnisses.

Qualifizierender Mittelschulabschluss (Quali)

Infos zum Quali (9. Klasse)

Der Qualifizierende Mittelschulabschluss (Quali) richtet sich an Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen, die an einen Einstieg ins Berufsleben denken oder wenn nicht sicher ist, ob sie ein anderes Abschlussziel (auch den Mittleren Schulabschluss) an unserer Schule oder als Externer erreichen können.

Jeder Gymnasiast, der die 9. Jahrgangsstufe des Gymnasiums besucht (oder besucht hat), kann den “Quali” an der Mittelschule ablegen, wenn er sich bis 1. März an der Sprengelschule angemeldet hat. Die Erfolgsaussichten sind gut. Der “Quali” erleichtert sowohl den Weg in den Beruf als auch den späteren schulischen Anschluss (“Quabi”).

Die schriftlichen Prüfungen (Deutsch, Mathematik) und eine Projektprüfung sind verpflichtend. Hinzu kommen Englisch oder Ph/Ch/Bio oder Ge/Soz/Ek oder Muttersprache sowie ein Fach aus Eth/Re/Sp/Mu/Ku/Inf/Buchführung. Die Prüfungen finden Ende Juni / Anfang Juli statt.

Der Quali kann allerdings auch von Gymnasiasten nicht ohne Vorbereitung und Übung „aus dem Ärmel geschüttelt werden“. Die Vorbereitung auf den Quali konkurriert mit dem möglicherweise ebenfalls angestrebten Ziel, die 9. Jahrgangsstufe doch noch zu schaffen. Gerade Schülerinnen und Schüler, deren Leistungsprobleme auf defizitäres Lern- und Arbeitsverhalten zurückzuführen ist, schaffen dann unter Umständen keines der beiden möglichen Ziele.

Infos für die 10. Klasse

Besondere Prüfung zur Erlangung des Mittleren Schulabschlusses

Die Besondere Prüfung richtet sich an Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen, die das Klassenziel der 10. Klassen mit maximal 2x Note 5 oder 1x Note 6 nicht erreicht haben.

Geprüft werden die Fächer Deutsch, Mathematik, Latein oder Englisch (auf dem Niveau der 1. Fremdsprache). Die Prüfung wird zentral vom Kultusministerium gestellt. Prüfungstermine sind in der letzten Woche der Sommerferien.

Die Anmeldung muss bis spätestens eine Woche nach Erhalt der Jahreszeugnisse beim Direktorat des Wittelsbacher-Gymnasiums erfolgen.

Die Prüfung gilt als bestanden bei einem Notendurchschnitt von 4,0, dabei maximal einmal die Note 5, keine 6!

Prüfungsaufgaben der letzten Jahre können bei Frau Zenger eingesehen werden.

Beachten Sie bitte: Eine bestandene besondere Prüfung gilt als Nachweis des Mittleren Schulabschlusses, sie berechtigt nicht zum Vorrücken in die Oberstufe des Gymnasiums. Eine Nachprüfung im Sinne von GSO §33 ist für Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen nicht möglich.

Externenprüfung am M-Zweig

Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen haben in Ausnahmefällen die Möglichkeit, als Externe an den Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss an der Mittelschule teilzunehmen.

Der Antrag ist bis zum 1. Februar an der Mittelschule zu stellen, die eine Jahrgangsstufe 10 führt und in deren Einzugsbereich der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Gegenstand der Abschlussprüfung sind die 6 Prüfungsfächer:
  • Deutsch, Mathematik und Englisch (bzw. Muttersprache)
  • Projektprüfung
  • Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde (G-S-E) und Physik/Chemie/Biologie (P-C-B)

Erfahrungsgemäß sind die Erfolgsaussichten für Gymnasiasten relativ groß, doch können die Prüfungen nicht ohne Vorbereitung und Übung „aus dem Ärmel geschüttelt“ werden. Der Mittlere Schulabschluss an der Mittelschule ist eine andere, nicht unbedingt leichtere Abschlussprüfung. Gerade bei leistungsschwachen Schülern sollte gut überlegt werden, ob die Prüfungsvorbereitung nicht zu sehr mit dem evtl. ebenfalls gehegten Ziel, die 10. Jahrgangsstufe doch zu bestehen, konkurriert.

Übertritt an die Fachoberschule (FOS)

Mit der Vorrückungserlaubnis in die 11. Klasse bzw. einem Schnitt von 3,5 im Zeugnis des Mittleren Schulabschlusses ist ein Übertritt an jede der Ausbildungsrichtungen der FOS möglich: Technik, Sozialwesen, Gesundheit, Wirtschaft und Verwaltung, Internationale Wirtschaft, Agrar-, Bio- und Umwelttechnologie, Gestaltung (Aufnahmeprüfung!).

Alle Ausbildungsrichtungen der FOS führen in zwei Jahren zur Fachhochschulreife, das erste Halbjahr der 11. Klasse gilt als Probezeit.

Nähere Informationen zu den einzelnen Schulen gibt es jeweils an den Tagen der offenen Tür oder im Internet. Anschriften und Termine finden Sie im Internet .

Externe Beratungsstellen

Staatliche Schulberatungsstelle
Infanteriestr. 7
80797 München
Tel. 089 5589 98960
E-Mail:info@sbmuc.de

Bildungs- und Weiterbildungsberatung der Landeshauptstadt München
Schwanthalerstraße 40
80336 München
Tel.: (089) 233-83300
Fax: (089) 233-83311
E-Mail: bildungsberatung@muenchen.de

Zentraler Schulpsychologischer Dienst der Landeshauptstadt München
Ledererstraße 19
80331 München
Tel.: (089) 233-32110
Fax: (089) 233-32111
E-Mail: schulpsychologie@muenchen.de

Pädagogisch-psychologische Informations- und Beratungsstelle für SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen (PIB)
Karlstraße 34
80333 München
Tel.: (089) 55171
www.pib-muenchen.de

Beratung bei Hochbegabung
Ludwig-Maximilians-Universität München
Begabungspsychologische Beratungsstelle
Leopoldstraße 13
80802 München
Telefonsprechzeit: Montag von 9–12 Uhr, Tel.: (089) 2180-6333
E-Mail: beratung-hb@psy.lmu.de